Alle Ligen. Alle Tore.
Billard mit Kopf und Verstand.
Tischtennis mit Herz und Seele.

Bewegt und fit.

Die offizielle Seite des Sportvereins Obergurig e.V.

Formular Unfallmeldung

Versicherungsleistungen

Versicherungsbedingungen

Sportversicherung

Mit der Mitgliedschaft beim SV Obergurig ist eine allgemeine Sportversicherung über den Landessportbund enthalten.

Versicherte Personen sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Übungsleiter die Schieds- und Kampfrichter der Organisationen im LSB S und alle Funktionäre des Vereins. Versicherungsschutz besteht für sämtliche sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebs des Vereins.
Versicherungsfälle auf dem direkten Wege zu und von den versicherten Veranstaltungen sind mitversichert.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen.

Die Sportversicherungsverträge zwischen dem Landessportbund Sachsen e.V. (LSB S) und der ARAG gelten für die Dauer der Mitgliedschaft für die im LSB S zusammengeschlossenen Fachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und Vereine sowie deren Mitglieder.

Allgemeine Voraussetzung für den Versicherungsschutz:

    • Der Vereinszweck ist die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel.
    • Für die Mitglieder müssen Beiträge an den LSB S abgeführt werden.
    • Veranstaltungen für Nichtmitgliedern dürfen nicht Hauptzweck der Vereinsarbeit sein.
    • Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs und in diesem Rahmen die Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSB einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Merkblatt:


Die Sportversicherung kann nicht die individuelle, private Vorsorge ersetzen. Leistungen aus der in der Sportversicherung mit enthaltenen Unfallversicherung sollen primär bei schwereren Unfällen als ein spürbarer Beitrag zur Milderung wirtschaftlicher Folgen bereitstehen. Vergleichsweise geringfügige gesundheitliche Schäden dürfen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen.
Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
Nicht versichert sind die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (zum Beispiel Welt- oder Europameisterschaften) oder deutscher Meisterschaften für einen Spitzenfachverband.